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Einleitung: Der wertlose Schutzschild im Tresor
Die Auswanderung ist perfekt durchgeplant. Das Visum für die USA ist erteilt, die Koffer für die neue Villa auf Mallorca sind gepackt, oder die Firmenstruktur für den Neuanfang in Dubai steht. Unternehmer, Ärzte und Manager überlassen bei einem solchen Schritt nichts dem Zufall. Sie beschäftigen Steuerberater für die Wegzugsbesteuerung und Makler für das neue Zuhause.
Und auf die Frage nach der Absicherung des privaten Vermögens kommt oft die selbstsichere Antwort: „Da kann uns nichts passieren. Wir haben schon vor unserer Hochzeit in Deutschland einen wasserdichten Ehevertrag geschlossen. Gütertrennung, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Verzicht auf nachehelichen Unterhalt. Das Dokument liegt sicher in unserem Tresor in München.“
Als Jurist muss ich diese Mandanten regelmäßig aus ihren Träumen reißen. Dieses Stück Papier, für das Sie in Deutschland vielleicht viel Geld beim Notar bezahlt haben, kann sich in der Sekunde, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen, in Makulatur verwandeln.
Es ist einer der gefährlichsten Irrtümer im internationalen Privatrecht zu glauben, dass der deutsche Rechtsstaat Sie auf einer unsichtbaren Wolke ins Ausland begleitet. Ein Ehevertrag ist wie ein Maßanzug – er ist perfekt auf das Klima (das Rechtssystem) zugeschnitten, in dem er genäht wurde. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land mit einem völlig anderen Rechtsverständnis, prallen Welten aufeinander. Was in Deutschland als faire, notariell beurkundete Gütertrennung gilt, wird von Richtern in London, Madrid oder Dubai oft als sittenwidrig zerrissen.
Dieser Artikel ist ein Stresstest für Ihre Eheverträge. Er analysiert, warum das Überqueren einer Grenze Ihre Vermögensstruktur ruinieren kann und welche juristischen Schutzmechanismen Sie zwingend einbauen müssen, bevor Sie Deutschland verlassen.
1. Das Fundament: Welches Recht gilt überhaupt für Ihre Ehe?
Um die Dimension des Problems zu begreifen, müssen wir einen Blick in den juristischen Maschinenraum werfen: das Internationale Privatrecht (IPR). Das IPR regelt bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (wie einer Scheidung von zwei Deutschen in Spanien), welches nationale Recht überhaupt Anwendung findet und welche Gerichte zuständig sind.
Lange Zeit galt für deutsche Ehepaare das sogenannte Staatsangehörigkeitsprinzip. Solange beide Partner Deutsche waren, urteilten selbst ausländische Gerichte oft (wenn auch widerwillig) nach deutschem Familienrecht. Doch diese Welt existiert nicht mehr.
Der Paradigmenwechsel durch die EuGüVO:
Am 29. Januar 2019 trat die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) in Kraft, die das Rechtssystem innerhalb der teilnehmenden EU-Staaten radikal verändert hat. Für alle Ehen, die ab diesem Stichtag geschlossen wurden, gilt nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt nach der Eheschließung.
- Das bedeutet: Wenn ein deutsches Paar heiratet und danach direkt nach Spanien zieht, um dort zu leben, unterliegt ihre Ehe – und damit ihr gesamtes Vermögen – automatisch dem spanischen Güterrecht, sofern sie keine andere Rechtswahl getroffen haben!
Die Gefahr der „Wandelbarkeit“ (Alt-Fälle):
Was ist mit Ehen, die vor 2019 geschlossen wurden? Hier lauert die Gefahr der sogenannten „Wandelbarkeit“ des Güterstands. Wenn ein Ehepaar dauerhaft ins Ausland zieht, kann der bloße Zeitablauf dazu führen, dass das ursprüngliche deutsche Recht abgelöst wird und stattdessen das Recht des neuen Wohnsitzstaates greift. Plötzlich finden sich Unternehmer in einem Güterstand wieder, den sie nie wollten, der aber im neuen Heimatland als gesetzlicher Standard gilt (z. B. die reine Errungenschaftsgemeinschaft).
2. Der Stresstest in Europa (Beispiel Spanien & Frankreich)
Bleiben wir zunächst in Europa, dem vermeintlich sicheren und harmonisierten Hafen. Zieht ein deutsches Ehepaar mit einem deutschen Vertrag über „strikte Gütertrennung“ nach Spanien oder Frankreich, beginnen die Probleme oft schon im Alltag, lange vor einer Scheidung.
Die Unkenntnis fremder Güterstände:
Die deutsche „Zugewinngemeinschaft“ ist ein juristisches Unikum, das im Ausland oft nicht verstanden wird. Spanien kennt (abhängig von der Region, z. B. Katalonien vs. Andalusien) primär die Sociedad de gananciales (eine Form der Errungenschaftsgemeinschaft, bei der alles, was während der Ehe erwirtschaftet wird, beiden gemeinsam gehört).
Wenn Sie nun in Spanien ein Haus kaufen wollen und dem dortigen Notar erklären, Sie lebten im deutschen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird er dies oft als „gemeinsames Eigentum“ interpretieren, es sei denn, Sie können einen übersetzten und legalisierten Ehevertrag vorlegen, der etwas anderes beweist. Ohne formelle Registrierung Ihres deutschen Ehevertrags im lokalen Güterrechtsregister des Ziellandes hat Ihr Vertrag gegenüber Dritten (z. B. Banken oder Gläubigern, die das Haus pfänden wollen) oft keinerlei Schutzwirkung.
Die Falle des „Ordre Public“ (Die Sittenwidrigkeit):
Weitaus gefährlicher wird es bei einer Scheidung. Das Prinzip des Ordre Public (öffentliche Ordnung) erlaubt es ausländischen Gerichten, die Anwendung fremden Rechts (wie Ihres deutschen Ehevertrags) zu verweigern, wenn dieses Recht fundamental gegen die wesentlichen Gerechtigkeitsvorstellungen des Gerichtsstaates verstößt.
- Das Szenario: Sie haben in Deutschland einen Ehevertrag geschlossen. Gütertrennung, kein Unterhalt. Sie ziehen nach Frankreich. Sie arbeiten und verdienen Millionen, Ihre Frau bleibt 20 Jahre lang zu Hause und zieht die Kinder groß.
- Das französische Urteil: Ein französischer Richter wird sich diesen Vertrag ansehen und feststellen, dass der Ehepartner nach 20 Jahren Ehe völlig mittellos auf der Straße stünde. Nach französischen Vorstellungen von Solidarität ist dies oft inakzeptabel. Der Richter beruft sich auf den Ordre Public, erklärt den deutschen Ehevertrag (oder Teile davon) für sittenwidrig und nichtig und spricht der Ehefrau nach französischem Recht eine massive Ausgleichszahlung (Prestation compensatoire) zu. Ihr Vertrag war wertlos.
3. Der Stresstest in Drittstaaten (Beispiel Dubai / V.A.E.)
Verlassen wir Europa und blicken auf den aktuell größten Hotspot für deutsche Unternehmer: Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate (V.A.E.). Hier prallen nicht nur Gesetze, sondern ganze Rechtssysteme und Kulturen (Deutsches Zivilrecht vs. Scharia-Recht) aufeinander.
Lange Zeit war eine Scheidung für Expats in Dubai ein unkalkulierbares Risiko, da stets die Gefahr bestand, nach islamischem Recht beurteilt zu werden. Das hat sich geändert, barg aber neue Tücken.
Das neue Zivilrecht der V.A.E. (Federal Decree-Law No. 41 of 2022):
Die Emirate haben ein revolutionäres, weltliches Familienrecht für Nicht-Muslime in Abu Dhabi und Dubai eingeführt. Dieses Gesetz ermöglicht zivile Scheidungen und führt für Expats faktisch einen neuen Standard ein: Die 50/50-Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens.
Wird Ihr deutscher Vertrag in Dubai anerkannt?
Ja, das neue Gesetz erlaubt es Ehegatten ausdrücklich, abweichende vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Aber – und das ist ein gigantisches „Aber“ – die Formvorschriften sind brutal.
Wenn Sie sich in Dubai scheiden lassen und sich auf Ihren deutschen Ehevertrag (Gütertrennung) berufen wollen, um die 50/50-Teilung Ihres in Dubai aufgebauten Firmenimperiums zu verhindern, reicht es nicht, den deutschen Vertrag vorzulegen.
Um vor einem Gericht in Dubai Bestand zu haben, muss der Vertrag:
- Von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische (oder vor bestimmten Gerichten wie dem DIFC ins Englische) übersetzt werden.
- Er muss den extrem komplexen Legalisation-Weg durchlaufen (Notar -> Landgericht -> Bundesverwaltungsamt -> V.A.E. Botschaft in Berlin -> Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in den V.A.E. -> Justizministerium).
- Im Idealfall muss er vorab in den V.A.E. amtlich registriert worden sein.
Wenn diese Formalien nicht erfüllt sind oder das Gericht den Vertrag als unfair gegenüber der dortigen Rechtsphilosophie einstuft, wird er abgelehnt. Die Konsequenz: Das Gericht wendet das neue Expat-Gesetz an und teilt Ihr Unternehmen, Ihre Kryptowerte und Ihre Konten in Dubai exakt in der Mitte durch. Die Gütertrennung, die Sie in München vereinbart haben, existiert im Wüstensand nicht mehr.
4. Die Unterhalts-Falle (Alimony): Ein globales Minenfeld
Ein Fehler, den fast alle Nicht-Juristen machen, ist die Gleichsetzung von Güterstand und Unterhalt. „Wir haben doch Gütertrennung, also muss ich bei einer Scheidung nichts zahlen.“
Gütertrennung schützt nur das angesammelte Vermögen. Sie schützt nicht vor der Pflicht, nach der Scheidung monatlichen Unterhalt aus dem laufenden Einkommen zu zahlen.
Zwar enthalten die meisten deutschen Unternehmer-Eheverträge auch einen Ausschluss des nachehelichen Unterhalts, doch dieser ist im Ausland noch weitaus anfälliger für Nichtigkeitserklärungen als die Gütertrennung.
Das Angelsächsische Recht (Common Law – UK, USA, Kanada):
Das angelsächsische Rechtssystem, das in Großbritannien, den USA, Australien und großen Teilen Kanadas gilt, steht deutschen Eheverträgen (sogenannten Prenuptial Agreements oder Prenups) extrem feindlich gegenüber.
Im Common Law liegt die Aufteilung von Vermögen und Unterhalt bei einer Scheidung traditionell stark im Ermessen des Richters (Equitable Distribution). Wenn ein deutsches Paar nach London oder New York auswandert und sich dort scheiden lässt, greift oft das Prinzip des „Ancillary Relief“ (finanzielle Entschädigung).
- Die Rechtsprechung: Die Gerichte dort urteilen oft: „Wir erkennen an, dass ein Vertrag existiert. Aber wir ignorieren ihn, wenn er dazu führt, dass ein Partner nach der Scheidung auf staatliche Hilfe angewiesen ist oder der Lebensstandard extrem abfällt, während der andere im Luxus lebt.“
- Britische Gerichte sind berüchtigt dafür, deutsche Unterhaltsverzichte als „unfair“ in der Luft zu zerreißen und stattdessen horrende, oft lebenslange Unterhaltszahlungen oder massive Vermögensabfindungen festzusetzen.
Wer zuerst klagt, gewinnt (Forum Shopping):
Weil die Gerichte verschiedener Länder so unterschiedlich urteilen, entsteht bei Ehekrisen im Ausland oft ein zynischer Wettlauf zum Gericht, das sogenannte „Forum Shopping“.
In der EU (Brüssel IIb-Verordnung) gilt oft die Regel: Das Gericht, bei dem der Scheidungsantrag zuerst eingereicht wird, ist zuständig. Wenn die Ehe kriselt, wird der reichere Partner versuchen, die Scheidung so schnell wie möglich in Deutschland (wo der Ehevertrag oft hält) einzureichen. Der schwächere Partner wird versuchen, zuerst in London oder Frankreich zu klagen (wo der Vertrag zerrissen wird und Millionen fließen). Eine falsche Taktik oder ein Zögern entscheidet hier oft über die Hälfte Ihres Lebenswerks.
5. Die juristischen Lösungen: Wie Sie Ihr Vermögen retten
Was müssen Sie also tun, um Ihr Vermögen und Ihre Eheverträge vor der grenzüberschreitenden Vernichtung zu schützen? Vertrauen ist gut, anwaltliche Prävention ist besser.
Lösung 1: Die ausdrückliche Rechtswahlklausel (Die Basis)
Wenn Sie noch in Deutschland sind, müssen Sie Ihren Ehevertrag dringend aktualisieren. Nach Artikel 22 der EuGüVO können Sie und Ihr Partner das anwendbare Recht für Ihren Güterstand wählen. Sie müssen in einem notariellen Vertrag ausdrücklich formulieren, dass für alle güterrechtlichen Wirkungen Ihrer Ehe (und für eine eventuelle Scheidung) unwiderruflich das deutsche Recht gelten soll, unabhängig davon, wohin Sie auf der Welt ziehen. Diese Klausel ist in der EU bindend und zwingt ausländische Gerichte, das deutsche Recht anzuwenden.
Lösung 2: Das „Mirror Agreement“ (Der Königsweg für Superreiche)
Wenn Sie signifikantes Vermögen haben und in Drittstaaten wie die USA, das Vereinigte Königreich oder die V.A.E. ziehen, reicht die deutsche Rechtswahl oft nicht aus (wegen des oben beschriebenen Ordre Public).
Die Lösung ist ein Postnuptial Agreement (Ehevertrag nach der Heirat) im neuen Zielland.
- Das Verfahren: Sie nehmen Ihren deutschen Ehevertrag, gehen im Zielland (z.B. in Florida oder Dubai) zu einem dort zugelassenen Top-Anwalt. Dieser Anwalt „spiegelt“ (Mirroring) den inhaltlichen Willen Ihres deutschen Vertrages in einen neuen Vertrag, der exakt den Formvorschriften und der Rechtsprechung des neuen Landes entspricht. Beide Partner unterschreiben diesen neuen, lokalen Vertrag. Das ist teuer, aber es ist die einzige Garantie, dass Ihr Vermögen auch vor einem Richter in Miami oder Dubai sicher ist.
Lösung 3: Die Familienstiftung (Die Entzugstaktik)
Die eleganteste Lösung für Unternehmer, um dem Familienrecht komplett auszuweichen, ist die deutsche oder liechtensteinische Familienstiftung.
Bringen Sie Ihre Unternehmensanteile oder Ihr Immobilienvermögen vor der Auswanderung und vor einer Eheschließung in eine Stiftung ein. Was der Stiftung gehört, gehört nicht mehr Ihnen. Es fällt bei einer Scheidung im Ausland nicht in den Zugewinn oder in eine 50/50-Teilung, weil es zivilrechtlich nicht mehr Teil Ihres Privatvermögens ist. (Mehr dazu lesen Sie in meinem Artikel zur Familienstiftung).
6. Fazit: Auswandern ist ein juristischer Stresstest für die Ehe
Ein Ehevertrag ist kein Dokument für die Ewigkeit, sondern ein Vertrag, der regelmäßig gewartet werden muss. Was bei Ihrer Hochzeit in Düsseldorf vor zehn Jahren rechtlich wasserdicht war, ist bei Ihrem Umzug nach Marbella, London oder Dubai oft ein wertloses Stück Papier, das Ihnen ein gefährliches Gefühl von Sicherheit vermittelt.
Das internationale Familienrecht bestraft Naivität mit dem Verlust von Millionenwerten und der Zerschlagung von Unternehmen. Wer eine Auswanderung plant, muss sein Vermögen wie eine Festung gegen die Jurisdiktionen anderer Länder absichern.
Meine Empfehlung:
Nehmen Sie Ihr Testament und Ihren Ehevertrag aus dem Tresor. Bevor Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden, müssen wir diese Dokumente einem internationalen Stresstest unterziehen.
Lassen Sie uns klären, ob die Rechtsordnung Ihres neuen Ziellandes Ihre deutsche Gütertrennung akzeptiert, ob Sie eine notarielle Rechtswahlklausel benötigen oder ob der Aufbau einer Auslands-Holding oder Stiftung der sicherere Weg ist, um Ihr Lebenswerk vor den Launen ausländischer Familiengerichte zu schützen.


