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Marienstraße 10
8003 Zürich, Schweiz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
Samstag: Nach Vereinbarung
Kaufpreis‑Aufteilung.com bietet ein maßgeschneidertes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Ihrer Immobilie – erstellt von DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung ermitteln Fachleute marktgerechte Anteile von Grundstück und Gebäude und erstellen eine fundierte, gutachterliche Stellungnahme. Im Gegensatz zur pauschalen BMF-Arbeitshilfe, die oft zugunsten des Fiskus ausfällt, liefert dieses Gutachten eine individuelle und belastbare Aufteilung – akzeptiert vom Finanzamt und vom Bundesfinanzhof bestätigt.
Warum ist das so entscheidend? Bei vermieteten Immobilien werden Abschreibungen (AfA) nur auf den Gebäudewertanteil gewährt, da Boden nicht abnutzbar ist. Je höher der Gebäudeanteil – desto höher Ihr jährlicher Steuerabschreibungsbetrag. Über die üblichen 50 Jahre summieren sich so Zehntausende Euro an Liquiditätsvorteilen – die Sie direkt für Ihre Rendite nutzen können
1. Gutachterliche Stellungnahme statt BMF‑Arbeitshilfe
Kaufpreis‑Aufteilung.com nutzt keine pauschalen Excel‑Tools, sondern beauftragt zertifizierte Sachverständige, die eine individuelle und belastbare gutachterliche Stellungnahme erstellen. Im Gegensatz zur standardisierten BMF‑Arbeitshilfe, die oft regional irrelevante Mittelwerte verwendet und dadurch Bodenanteile überhöht, berücksichtigt dieses Gutachten realistische Marktverhältnisse – inklusive Lage, Bauzustand und Ausstattungsniveau – und wird von Finanzämtern und dem Bundesfinanzhof als solide Grundlage anerkannt.
2. Einbezug aller objektbezogenen Faktoren
Die Gutachter analysieren die Immobilie umfassend:
3. Messbare Ergebnisse: deutlich mehr Gebäudewertanteil
Durch diesen objektbezogenen Ansatz erzielt Kaufpreis‑Aufteilung.com im Durchschnitt rund 34 % mehr Gebäudewertanteil als mit dem standardisierten Verfahren. Das bedeutet: Mehr Abschreibungsspielraum, höhere jährliche Steuerentlastung und bessere Liquidität – ein klar messbarer finanzieller Vorteil für Immobilienbesitzer.
1. Kostenlose Ersteinschätzung als Einstieg
Der Start bei Kaufpreis‑Aufteilung.com ist einfach und risikofrei: Sie füllen ein kurzes Online-Formular aus und erhalten umgehend eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob sich ein vollwertiges Gutachten lohnt – basierend auf Ihrem Objekt, deren Kaufpreis und voraussichtlichem Gebäudewertanteil.
2. Gutachten – vor oder nach Kaufvertragsabschluss? Strategische Timing-Tipps
Ein Gutachten lässt sich flexibel vor oder nach dem Kaufvertrag beauftragen. Empfehlenswert ist die Beauftragung vor Notartermin, um die Aufteilung im Vertrag festzuhalten – das schafft rechtsverbindliche Klarheit und minimiert spätere Nachfragen. Doch auch eine Aufteilung nachträglich lohnt sich: Ein sorgfältig erstelltes Gutachten wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt, solange es nachvollziehbar ist und keine Gestaltungsmissbrauchs‑Indizien bestehen.
3. Bearbeitungsdauer
Nach Auftragserteilung wird das Gutachten typischerweise innerhalb von 4–6 Wochen erstellt. Neukunden profitieren dabei von einem schlanken, standardisierten Prozess. Danach erhalten Sie ein PDF-Dokument, meist sachlich aufgebaut mit allen Berechnungen und Begründungen.
4. Unterstützung bei Rückfragen vom Finanzamt
Auch nach Lieferung des Gutachtens bleibt der Service aktiv: Falls das Finanzamt Rückfragen stellt, unterstützt Kaufpreis‑Aufteilung.com kompetent per E‑Mail oder Telefon. Sollte eine Anerkennung versagt werden, schützt zudem eine 100 % Geld‑zurück‑Garantie Ihre Investition
1. Staffelpreise nach Kaufpreishöhe
Die Preise sind transparent und richten sich nach dem Umfang des Objekts oder nach Abonnementmodell:
2. 100 % Geld‑zurück‑Garantie: Risikoabsicherung für Käufer
Kaufpreis‑Aufteilung.com bietet eine volle Geld‑zurück‑Garantie: Falls das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt, erhalten Sie den vollen Kaufpreis erstattet. Diese Garantie minimiert Ihr finanzielles Risiko und schafft Vertrauen – besonders bei Erstkunden.
1. 2 % AfA über 50 Jahre – umso höher der Gebäudewert, desto mehr Abschreibung
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 4 EStG) können Immobilien, die zwischen 1925 und 2022 gebaut wurden, linear mit 2 % pro Jahr über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Dabei gilt: Je größer der ermittelte Gebäudewertanteil, desto höher Ihre jährliche AfA – und desto mehr Liquidität bleibt Ihnen für Zins, Tilgung oder Instandhaltung.
2. Konkretes Beispiel: Verdopplung der Abschreibung durch 40 %–60 % Gebäudewertanteil
Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie liegt bei 500.000 € und der Gebäudewertanteil beträgt 40 %.
Und das über 50 Jahre – dieser Hebel wirkt sich massiv auf den Nettocashflow aus und entlastet die Liquidität spürbar.
3. Verkürzte Nutzungsdauer → höhere AfA
Durch ein spezialisiertes Gutachten zur Restnutzungsdauer können Sie die lineare Abschreibungsdauer verkürzen – z. B. auf 25 Jahre. Dann steigt der AfA-Satz auf 4 % pro Jahr statt 2 %.
In konkreten Zahlen:
Fazit: Eine höhere Gebäudequote und/oder ein Gutachten zur kürzeren Restnutzungsdauer multiplizieren Ihre Abschreibung – für bessere Rendite und Cashflow. Je besser das Gutachten, desto mehr können Sie steuerlich profitieren.
1. BMF‑Arbeitshilfe = „Worst‑Case“ (pauschal & unflexibel)
Das Finanzamt nutzt häufig die standardisierte BMF‑Arbeitshilfe, ein Excel-Tool, das nach festen Sachwertparametern rechnet – ohne Ortsfaktoren, Zustand oder Marktbesonderheiten zu berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2020 (Az. IX R 26/19) klargestellt, dass diese Methode in vielen Fällen nicht den realen Verkehrswerten entspricht und damit nicht als verlässliche Basis für Abschreibungen dienen darf.
In der Praxis führt das oft zu einem niedrigeren Gebäudewertanteil – ein Worst-Case-Szenario für Immobilienbesitzer.
2. BFH‑Rechtsprechung: Gutachten als belastbare Argumentationsgrundlage
Wenn Zweifel an der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung bestehen, fordert der BFH in solchen Fällen regelmäßig ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, das die realen Verkehrswerte von Grundstück und Gebäude erstmals belastbar darstellt.
Damit gewinnt ein professionelles Gutachten an herausragender Bedeutung: Es zeigt den tatsächlichen Gebäudeanteil und kann auch vor Gerichten und im Finanzausschuss als einzige verlässliche Grundlage für die AfA dienen.
Fazit:
1. Beispiel: Nachträgliche Änderungen & jahresübergreifende Korrekturen
Ein Nutzer berichtet, dass sein Finanzamt 2022 die ursprünglich angesetzte AfA‑Berechnung rückwirkend geändert hat – weil der Gebäudeanteil im ersten Bescheid zu hoch angesetzt war.
„Nun sagt mir ein (anderes) Finanzamt für 2022, die Aufteilung sei falsch gewesen. Der Gebäudeanteil ist zu hoch. Die AfA ändert sich ab 2022.“
Das zeigt: Auch nachträglich können Änderungen erfolgen – mit Auswirkungen auf bereits genutzte Abschreibungen und Restbuchwerte.
2. Beispiel: Finanzamt verlangt Gutachten trotz vertraglicher Aufteilung
Ein anderer Nutzer schildert seine Erfahrung bei einer Neubau-Mietwohnung:
„Die Angabe der Kaufpreisaufteilung des Bauträgers reicht nicht aus, … ich könne aber gerne einen Sachverständigen bemühen.“
Selbst wenn die Aufteilung im Kaufvertrag steht, kann das Finanzamt ein professionelles Gutachten fordern – alles andere gilt als „nicht ausreichend begründet“.
3. Typische Fehler & Risiken
4. Was schützt vor diesen Fallstricken?
Fazit:
Forenberichte zeigen, dass sich selbst nachträgliche Prüfungen negativ auswirken können – und einfache Vertragsaufteilungen oft nicht ausreichen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sichert sich mit einem professionellen Gutachten die steuerlich optimalen Voraussetzungen – nachvollziehbar, belastbar, und langfristig stabil.
1. Investoren mit Vermietungsstrategie
Wenn Sie gezielt auf Mieteinnahmen setzen, ist die korrekte Kaufpreisaufteilung essenziell – allein hierdurch lässt sich das Abschreibungspotenzial deutlich steigern. Experten betonen:
„Bei Kauf einer vermieteten oder vermietungsfähigen Immobilie … kann eine fundierte Kaufpreisaufteilung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.“
2. Käufer renditestarker Objekte (Mehrfamilienhäuser, WG)
Bei Mehrfamilienhäusern oder WGs hängt viel vom ertragsorientierten Verfahren ab. Hier ergibt ein individuelles Gutachten oft höhere Gebäudeanteile – und damit mehr Abschreibung:
„Für vermietete Wohnimmobilien wie z. B. Mehrfamilienhäuser … ist das Ertragswertverfahren entscheidend.“
3. Fälle mit hoher Differenz zwischen Markt- und Bodenwert
In Regionen mit hohen Bodenrichtwerten – etwa Ballungsräume oder Altstädte – lässt eine BMF-Pauschale oft zu viel Bodenwert übrig. Ein spezielles Gutachten kann hier für mehr Ausgleich sorgen:
„Insbesondere in Regionen mit hohen … Bodenrichtwerten … führt … ein gutachterliche Stellungnahme … i. d. R. zu einem höheren Gebäudewertanteil …“
Schritt für Schritt zur optimalen Kaufpreisaufteilung:
Handlungsempfehlungen:
Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie die steuerlichen Vorteile einer optimalen Kaufpreisaufteilung voll ausschöpfen und Ihre Liquidität langfristig verbessern.
Kostenfreie Ersteinschätzung bei Kaufpreis-Aufteilung.com
Nutzen Sie die Gelegenheit für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie. Kaufpreis-Aufteilung.com analysiert, ob sich ein professionelles Gutachten für Sie lohnt und welches Abschreibungspotenzial Sie realistisch erwarten können. Die Einschätzung erfolgt direkt online und ist für Sie kostenlos.
So funktioniert’s:
Ein professionelles Gutachten kann Ihre steuerliche Abschreibung erheblich steigern und somit Ihre Liquidität verbessern. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich vorab kostenfrei beraten zu lassen.
Wichtige rechtliche Grundlagen:
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